Corona Hygiene

Allgemeines zur Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards

Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard hat das Ziel, die schrittweise Wiederherstellung der wirt-schaftlichen Aktivität zuunterstützen. Der Arbeitsschutzstandard gibt den Rahmen dafür vor, wie die Bevölkerung durch Unterbrechung der Infektionsketten geschützt und die Gesundheit der Beschäftig-ten bei der Arbeit gesichert werden kann. Der Arbeitsschutzstandard ist eine Richtschnur zur Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes und Be-standteil der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers bei Pandemievorkehrungen auf der betriebli-chen Ebene. Unabhängig davon können natürlich im Arbeitsschutzstandard aufgeführte Maßnahmen im Rahmen des Bevölkerungsschutzes nach dem Infektionsschutzgesetz und konkretisierenden Verordnungen oder Verfügungen verbindlich sein. Von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland wurde festgelegt, dass von jedem Unternehmen ein Hygienekonzeptumgesetzt werden muss. Diese Anforderung wird durch Einhaltung der Hygiene-maßnahmen, wie sie im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard beschrieben und ergänzend von bran-chenspezifischen Hilfestellungen konkretisiert sind, erfüllt. Ein darüberhinausgehendes „Hygienekon-zept“ als eigenständiges Dokument ist für die Betriebe nicht erforderlich. Allgemeine konkretisierende Hinweise, wie Sie als Unternehmerin und Unternehmer den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard umsetzen und Ihre Gefährdungsbeurteilung ergänzen können, erhalten Sie hier. Seit Beginn der Sars-Cov-2-Pandemie ist eine Sportausübung in der üblichen Art und Weise in allen Bereichen nicht mehr möglich. Voraussetzung für eine Wiederaufnahme des Sportbetriebs und damit auch Umsetzungsmöglichkeit dieser Handlungsempfehlungen, ist die Aufhebung der derzeitigen Vor-gaben.

Handlungshilfe für die Branche Sportunternehmen

Diese Handlungshilfe gibt Ihnen eine Hilfestellung, wie Sie als Vorstand den SARS-CoV-2-Arbeits-schutzstandard umsetzen und Ihre Gefährdungsbeurteilung ergänzen können.Insbesondere sind hier Breitensportvereine angesprochen.Für den professionellen Sportbetrieb mit bezahlten Sportlern sind zusätzliche Empfehlungen zu beachten. Der Deutsche Olympische Sportbund, viele Sportfachverbände und Landessportverbände bieten ebenso Empfehlungen zur Wiederaufnahme des Sporttreibens an. Für die Ausübung einer konkreten Sportart kann es also hilfreich sein, entsprechende Empfehlungen zu berücksichtigen.

Allgemeine Hygienemaßnahmen:

  • Beachtung des einrichtungsspezifischen Hygieneplanes.
  • Regelmäßige Handhygiene, v. a. gründliches Händewaschen mit Seife für mindestens 20 Sekunden.
  • Verwendung von Papierhandtüchernoder regelmäßiges Waschen von persönlich zugewiesenen Handtüchern.
  • Einhaltung der Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch; nicht in die Hand).
  • Benutze Taschentücher sofort entsorgen (möglichst in Mülleimer mit Deckel).
  • Hände aus dem Gesicht fernhalten.
  • Regelmäßige Reinigung von Räumen und Kontaktflächen.
  • Vorausschauendes Nachfüllen von Seifenspendern und Einmalhandtüchern, insbesondere auf nicht vereinseigenen Sportanlagen für ausreichend Seife und Handtrocknungsmöglichkeiten sorgen.
  • Risikogruppen sind gesondert zu betrachten und es ist nach aktuellen Empfehlungen des RKI zu handeln.
  • Wer sich krank fühlt, darf auf keinen Fall am Training teilnehmen oder zur Arbeit erscheinen.
  • Eine Verwendung von Mund-Nase-Schutzist für alle Personen (Beschäftigte, Ehrenamtliche etc) in außersportlichen Bereichen zu empfehlen.

Spezielle Hygienemaßnahmen in Sportunternehmen:

  • Gründliches Händewaschen mindestens beim Betreten der Sportanlage und vor dem Verlassen, außerdem nach dem Aufsuchen der Sanitäranlagen.
  • Soweit möglich das Training oder Teile des Trainings nach draußen verlegen(Warm up, Cool down, Cardiotraining…).
  • Soweit möglich mit persönlichen Sportgeräten trainieren. Sollte das nicht möglich sein, muss dafür Sorge getragen werden, dass die Sportgeräte nach jeder Nutzung mit zugelassener Flächendesinfektion desinfiziert werden.
  • Es sind nur personalisierte Getränkeflaschen zu benutzen.
  • Sporträume dürfen nur dann zum Sporttreiben genutzt werden, wenn ausreichender Luftaustausch über regelmäßigesLüften möglich ist (Hinweise zum Lüften siehe allg. Handlungsempfehlung VBG).

weitere Maßnahmen:

  • Sperrung von Umkleidebereichen und Duschen.
  • Schon in Sportkleidung kommen, zuhause duschen.
  • • Zeitliche Ballungen von verschiedenen Sportlern/Sportgruppen vermeiden.
  • versetzterTrainingsbeginn,
  • genügend Zeit zwischen 2 Trainingseinheitenlassen,
  • Zugangszeiten regeln und kommunizieren,
  • Zugang kontrollieren,
  • „Einbahnstraßen“ einrichten.
  • • Die empfohlenen Abstandswerte des RKI von 1,5 –2m sind für den Sportbetrieb in vielen Fällen allerdings nicht ausreichend, da durch die Bewegung und die höhere Atemfrequenz und Ausatem-volumen die Tröpfchen deutlich weitergetragenwerden.
  • Maximale Teilnehmerzahl (TN) begrenzen und an örtliche Gegebenheiten und Raumgröße an-passen.
  • Die Empfehlung zum Sporttreiben während der Sars-Cov-2-Pandemie besagt, dass 4-5m Ab-stand bei Bewegung nebeneinander in die gleiche Richtung eingehalten werden sollten.
  • Beim Laufen oder langsamen Radfahren sollten 10m und bei höherem Tempo 20m Abstand zum vorderen Person eingehalten werden.
  • Da das Infektionsrisiko im Windschatten am größten ist, ist ein nebeneinander oder versetztes Trainierenzu empfehlen.
  • Auf Partnerübungen, Übungen mit Körperkontakt, sowie sportliche Rituale (Abklatschen, Um-armen, etc.)ist zu verzichten.
  • Sporthallen eventuell unterteilen (durch Geräte/Klebeband), Stationen bilden.
  • Möglichst feste Trainingsgruppen bilden (auch bei Unterteilung der Trainingsgruppe).
  • Unterlassung von Fahrgemeinschaften.
  • Die Sportstätte sollte nur vonSportlern und Sportlerinnenbetreten werden, Begleitpersonen sind zu vermeiden.
  • Dokumentation der anwesenden Personenzum Nachvollziehen einer möglichen Infektionskette

Weitere Bereiche wie Theke, Empfang, Verkaufund gastronomische Bereiche

Die hier gegebenen Empfehlungen sind je nach Umfang und Größe des Verkaufs oder des gastronomischen Betriebs durch die Empfehlungen der fachlich zuständigen Berufsgenossenschaft (BGHW (www.bghw.de) für den Verkauf; BGN (www.bgn.de) für die Gastronomie) zu ergänzen.

  • Die betrieblichen Abläufe sind so zu gestalten, dass zwischen Personen ein Abstand von mind. 1,50 m eingehalten wird. Dies gilt für alle betrieblichen Bereiche einschließlich der Verkehrswege, Sanitär-und Pausenräume.
  • Abstand zwischen Gästen und Beschäftigten einhalten durch ausreichend breite Tresen. Anbringen von Markierungen am Boden zur Einhaltung des Abstands z. B. an Bestell-und Verkaufstheken, Rezeptionen.
  • Kann der Abstand von 1,50 m nicht eingehalten werden, ist zur Vermeidung der Infektionsübertra-gung eine räumliche Trennung zwischen den jeweiligen Arbeitsplätzen vorzusehen (z. B. ausrei-chend hohe Barrieren aus durchsichtigem Material wie Acrylglas (Plexiglas® o. ä.)
  • Ist bei bestimmten Tätigkeiten ein ausreichender Abstand bzw. eine Abtrennung aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich, sind den Beschäftigten Mund-Nase-Bedeckungen in ausreichen-der Anzahl zur Verfügung zu stellen. Die Beschäftigten sind über die richtige Verwendung, die maximale Tragedauer sowie die Pflege der Mund-Nase-Bedeckungen zu unterweisen.

Erste-Hilfe

Da im Sportunternehmen die Wahrscheinlichkeit, dass es zum notwendigen Ersthelfer-Einsatz kommt besonders hoch ist, sollte unbedingt auf vollständiges Erste-Hilfe-Material und das Vorhandensein von genügend Einweghandschuhen geachtet werden.

Sollte es im Rahmen der Ersten-Hilfe notwendig sein, Wiederbelebungsmaßnahmen durchzuführen, wird auf Mund-zu-Mund-oder Mund-zu-Nase-Beatmung verzichtet. Eine Herzdruck-Massage ist in diesem Fall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes ausreichend.

Zusätzliche Informationen finden Sie hier:

Zusätzliche Informationen von uns für Airsoftspieler:

Kein Austausch von Airsoftwaffen oder dessen Zubehörgegenstände.

Kein Getränkeflaschen Austausch oder sonstiger Getränketausch.

Kein Magazin und Bio BB Tausch mit anderen Mitspielern untereinander.

Medizinische maske bzw. Tuchtragepflicht unter der Gittermaske.

Berührungen wie zum Beispiel abklatschen oder taktische Zeichen geben von Spiel Partnern ist zu vermeiden bzw komplett zu unterlassen. Stattdessen sprachliche Kommunikation.

Keine Tausch von persönlichen Schutzausrüstungs Gegenständen

Wenn möglich Wasser und Seife zum Händewaschen zur Verfügung stellen

Wenn möglich Handdesinfektionsmittel mit sich führen.

Ein gegeneinander helfen Schutzausrüstung anzulegen wie z.B. Plattenträger oder Schoner sind nicht gestattet.

Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Mitspielern einhalten.

Ausfüllen einer Teilnehmerliste mit aktuellen Daten

Größere Gruppenbildungen vermeiden

Ausrüstungsgegenstände der eigenen Ausrüstung auf einen Platz legen und nicht überall verteilen. Zwischen verschiedenen Mitspieler Ausrüstungsablagen 2 Meter Abstand halten.

Andere Mitspieler an Hygienemaßnahmen freundlich erinnern falls sie gebrochen oder missachtet werden.

Gesetzliche covid 19 Regeln des rki Beachten.

Hygieneverantwortlichen festlegen für den Spieltag